Nun gebe ich wieder einmal einen Beitrag über Google Adwords zum Besten. Viele Hoteliere schwören auf dieses Marketinginstrument, obwohl sie es total falsch einsetzen. Manche starten die Kampagne und schalten sie nächsten Monat wieder ab, ohne jemals die Keywords oder den Anzeigentext optimiert zu haben. Aber über dieses Thema habe ich bereits einmal geschrieben.
Es geht mir heute viel mehr um die Trittbrettfahrer! Jene Unternehmen die mit einem fremden Namen für sich Werbung machen. Ganz dreist ist es wenn ein Kollege mit einem fremden Hotelnamen für sein eigenes Hotel wirbt… Dann wird es auch noch peinlich, und es kommt nicht selten vor.
Es gibt aber genügend Portale die mit Hotelnamen die User auf ihre Seite locken, und den potentiellen Gast ermuntern über die Portalseiten zu buchen. Oft ist es so, daß das Hotel mit dem geworben wird, sich nicht auf den Portalseiten befindet. Da schweift man leicht ab vom ursprünglichen Buchungsgedanken. Der Gast kann verloren sein. Sollte man sich als Hotel doch auf den Seiten befinden, wird bei Buchung eine Provision fällig. Es ist kaum zu glauben, wieviele immer noch nicht den Unterschied zwischen bezahlten und “neutralen” Anzeigen auf Google kennen.
Hier ein Beispiel (www.ratschingserhof.com) für eine solche Werbeschaltung:

Man kann da aber Abhilfe schaffen. Mit Markenregistrierung des Hotelnamen ist nur das Hotel selbst berechtigt mit diesem Keyword zu werben. Es werden keine Anzeigen von Konkurrenten geschalten. Die Markenregistrierung kostet eine Kleinigkeit und dauert etwa über ein Jahr(sollten keine Einsprüche eingelegt werden). Das zuständige Amt nennt sich Oami in Alicante.
Ich habe die Registrierung bereits für ein paar Einzelfälle durchgezogen. Zusätzlich zum exclusiven Recht kann man auch ein paar nette Adwordstrick anwenden um seinen Qualitätsfaktor der Kampagnen zu steigern…
Aber da würde ich nun zu viel erzählen…



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