Mein persönliches Fundstück des Tages: Das Portal http://www.ab-in- den-urlaub.de/ schaltet Adwords-Anzeigen mit dem Keyword “Berghotel Zirm“… Auch so kann man Traffic für seine Website generieren, und dies ist mit Sicherheit kein Einzelfall! Nur leider wird der Besucher, wenn er auf die Anzeige klickt enttäuscht wie man im zweiten Bild erkennen kann: das gesuchte Hotel wird auf der Zielseite weder gelistet, noch gibt es nähere Informationen dazu. Auch ist der Name des Hotels nicht verlinkt, er scheint lediglich einmal kurz auf, darunter folgt ein Standardtext. Demnach muss der User auf dem Portal nochmals von Neuem mit seiner Suche beginnen oder er betätigt den Back-Button.
Fragt sich also ob diese Form der Anzeigenschaltung auch wirklich effizient ist.
Eine Ähnliche Art des “Missbrauchs” von Hotelnamen ist, wenn ein Portal ein viel gesuchtes Hotel einfach in seine Datenbank aufnimmt bzw. das Hotel einfach ohne Einwilligung des Hoteliers auf der eigenen Website listet. Da kann es schnell mal vorkommen, dass das Portal mit dem jeweiligen Hotelnamen höher gelistet wird als das eigene Hotel. Hier sollte man dann schnell prüfen, ob es Sinn macht, dem Portal die Listung zu verbieten.
Ist ein Name registriert, dann kann auch die Schaltung von Google-Anzeigen mit dem jeweiligen Keyword (Hotelnamen) verboten werden. Hier gilt es allerdings vor einer Registrierung abzuklären, ob sich die Sache finanziell bzw. Markenstrategisch auch lohnt!



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